Erklärung zu Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter karriere.peek-cloppenburg.at veröffentlichte Webpräsenz. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie EU 2016/2102 ist Peek & Cloppenburg Österreich (P&C) bemüht, ihre Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF (WZG).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website.
Konformitätsstatus
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 05.12.2025 durchgeführten Fremdbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Welche Teile sind nicht barrierefrei?
- Nicht alle PDF-Dokumente sind PDF/UA-konform. Wir sind um Konformität bemüht und werden diese Dokumente sukzessive ersetzen. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: [email protected]
- Einige unserer eingebundenen YouTube-Videos verfügen derzeit nur über automatisch generierte Untertitel. Wir arbeiten daran, diese sukzessive durch geprüfte, manuelle Untertitel zu ersetzen.
- Barrierefreie Formulare (z. B. Formtexte): Derzeit können wir Formulare noch nicht vollumfänglich in barrierefreier Form bereitstellen. Wir bemühen uns, eine barrierefreie Version bereitzustellen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall per E-Mail Kontakt auf: [email protected]
- Inhalte von Drittanbietern, auf die wir keinen technischen Einfluss haben, sind von dieser Erklärung ausgenommen.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 13.04.2026 erstellt.
Kontaktmöglichkeit
Sie haben Fragen zu bestehenden Barrieren oder zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Kontaktieren Sie uns unter: [email protected]
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wenden, die als Beschwerdestelle gemäß § 7 WZG zuständig ist.
E-Mail: [email protected]